Probatorische Sitzungen:
Die ersten fünf Sitzungen, diese werden als "Probatorische Sitzungen" bezeichnet. Sie dienen der Diagnostik, den erfassen autobiographischer Daten des Patienten sowie dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung. Im Anschluss an die Probatorik wird die Psychotherapie beantragt.
Kurzzeit- oder Langzeittherapie:
Eine Kurzzeittherapie dauert 25 Sitzungen (á 50 min) und eine Langzeittherapie erstreckt sich über 45 Sitzungen (á 50 min). Die Dauer der Therapie ist abhängig von dem Schweregrad der Diagnose.
Konsilliarbericht:
Bevor eine Psychotherapie beantragt werden kann, muss ein entsprechender Konsilbericht des "Arztes Ihres Vertrauens" angefertigt werden. Dieser wird dann mit den übrigen Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht. Eine entsprechendes Formular erhalten Sie selbstverständlich bei mir in der Praxis.
Termine und Verbindlichkeit:
Die gemeinsam vereinbarten Termine sind verbindlich, das bedeutet, dass diese Zeit nur für Sie reserviert ist. Sollten Sie den Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie rechtzeitig abzusagen (24 Std vorher), da sonst ein "Ausfallhonorar" berechnet werden muss.
Therapieform:
Verhaltenstherapie
Bitte bringen Sie zur ersten Probatorischen Sitzung Ihre Versichertenkarte mit.